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Aktualisiertes Merkblatt für Leiharbeitnehmer Stand Januar 2011
Von der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde jetzt das überarbeitete Merkblatt für Leiharbeitnehmer „AÜG 1 - 08/2011" veröffentlicht.
Die Erlaubnisbehörde hat unter dem Abschnitt B. Gleichstellungsgrundsatz und Ausnahmen in Ziffer 2 einen Hinweis auf die sog. „Drehtürklausel" eingefügt:
„Eine abweichende tarifliche Regelung gilt für Sie nicht, wenn Sie in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung an einen Entleiher aus einem Arbeitsverhältnis bei diesem oder einem Arbeitgeber, der mit diesem Entleiher einen Konzern im Sinne des § 18 Aktiengesetzes bildet, ausgeschieden sind."
Bei Vertragsabschluss ist der „Verleiher" verpflichtet, dem „Leiharbeitnehmer" dieses Merkblatt auszuhändigen.