Arbeitsgericht Berlin: CGZP auch in der Vergangenheit nicht tariffähig

Die CGZP meldet in ihrer Pressemitteilung vom 30.05., das Arbeitsgericht Berlin habe entschieden, die CGZP sei in der Vergangenheit - also auch vor 2010 - weder tariffähig noch tarifzuständig gewesen.

Damit ist das Beschlussverfahren an seinem gestrigen Verkündungstermin (Aktenzeichen 29 BV 13947/10) zu Lasten der CGZP-Anwender ausgegangen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die CGZP deutet in der o. g. Pressemitteilung an, ein beteiligter Arbeitgeberverband werde Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.

Soweit Arbeitsgerichte Arbeitsgerichtsprozesse betreffend Leistungsklagen von Zeitarbeitnehmern gegen CGZP Anwender in Hinblick auf das oben genannte Verfahren ausgesetzt haben, wird es so lange bei der Aussetzung bleiben, bis der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 30.05.2011 rechtskräftig ist.