Arbeitsgericht Berlin: Keine Entscheidung zu CGZP-Tarifverträgen!

In dem heute vor dem Arbeitsgericht Berlin verhandelten Verfahren ging es um die Frage, ob die CGZP bereits im Zeitpunkt der von ihr abgeschlossenen Tarifverträge vom 29. November 2004, 19. Juni 2006 und 9. Juli 2008 nicht tariffähig war.

Durch Beschluss vom 14. Dezember 2010 wurde vom Bundesarbeitsgericht (BAG) festgestellt, dass die CGZP im Zeitpunkt der Entscheidung nicht tariffähig war. Zur Frage der rückwirkenden Tariffähigkeit hatte das BAG keine Aussage getroffen.

Das Arbeitsgericht Berlin hat heute keine Entscheidung verkündet. Nach unseren Informationen soll Verkündungstermin am 01. Juni 2011 sein. Möglich ist aber auch, dass an diesem Tag die Verhandlung fortgesetzt wird.