Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 14.12.2010 enthält nicht nur die Feststellung hinsichtlich der Tarifunfähigkeit der CGZP. Das BAG reflektiert unter der Randziffer 96 des o. a. Beschlusses darüber hinaus die Tarifzuständigkeit der Christlichen Einzelgewerkschaften in der Zeitarbeit. Problematisch sei die Satzungsregelung der CGM.
Hierzu nimmt die CGM in ihrer Pressemiteilung wie folgt Stellung – Zitat:
„Für den Bereich der Zeitarbeit sehe das BAG allerdings nur eine partielle Zuständigkeit der CGM. Die CGM müsste daher ihre Satzung ändern, um den gesamten Bereich der Zeitarbeit in der Metall- und Elektroindustrie abdecken zu können. 'Eine Satzungsänderung kommt für die CGM nicht in Frage', stellt Ewen klar. Fürs Erste werde die CGM nach und nach ihre noch laufenden Tarifverträge in der Zeitarbeit kündigen."
Hinweis mit Ewen ist der CGM-Bundesvorsitzende Adalbert Ewen gemeint.
Die vollständige Pressemitteilung lesen Sie hier.
Die Zeitarbeitsunternehmen mit Bezugnahme auf die C-Tarife sollten kurzfristig die Grundsatzentscheidung treffen, ob sie die aktuellen Tarifwerke noch als rechtssicher und für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen als absolut tragfähig einstufen können. Der Vertrauensverlust seitens der Kunden (Entleiher), dass Misstrauen der Zeitarbeitnehmer sowie die Verunsicherung der Innendienstmitarbeiter nimmt mittlerweile extreme Ausmaße an.
Andererseits enthält auch die Satzung der DGB-Gewerkschaft NGG eine Schwachstelle hinsichtlich ihrer Tarifzuständigkeit für die Zeitarbeit. In der aktuellen Satzung (Stand: 01. Januar 2009) findet sich keine originäre Zuständigkeit für den Wirtschaftssektor Arbeitnehmerüberlassung (siehe § 2 Organisationsbereich). Allerdings enthält die Satzung eine Hintertür: „Durch Beschluss des Hauptvorstandes kann der Organisationsbereich auf weitere Betriebe erstreckt werden, soweit in diesen Mitglieder der NGG beschäftigt sind." Ob diese Öffnungsklausel angesichts der aktuellen BAG-Entscheidung noch tragfähig ist, sei dahingestellt. Denn dieser Aspekt wird aufgrund der allgemeinen Mächtigkeit der DGB-Gewerkschaften vermutlich gerne übersehen.
Am Horizont zeichnet sich das Monopol der DGB-Gewerkschaften unübersehbar ab. Es wirft in den kommenden Wochen und Monaten einen langen und tiefen Kernschatten über Deutschlands Zeitarbeitsbranche.