BMAS - Fahrplan für die Reformvorhaben zur Zeitarbeit und Werkverträge

Bereits nach der Sommerpause wird sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit den Themen Zeitarbeit und Werkverträge befassen.
Der Staatssekretär im BMAS, Thorsten Albrecht, wurde von Reiner Straub, dem Herausgeber des Personalmagazins der Haufe-Gruppe (Heft 06-2014) im Interview zielführend zu den Reformvorhaben befragt.

Nachfolgend geben wir die interessanten Passagen des Interviews auszugsweise wieder.

Frage:

Im Koalitionsvertrag sind neben Rente mit 63 und dem Mindestlohn weitere Reformvorhaben vereinbart: Zeitarbeit, Werksverträge, Teilzeitrecht.
Werden diese schon in Kürze angepackt?

Antwort Thorsten Albrecht:

Wir wollen die Zeitarbeit wieder auf ihre Kernfunktion, nämlich Auftragsspritzen abzufedern, zurückführen. Werkverträge wollen wir als Instrument erhalten, aber ihren Missbrauch wirksam verhindern. Für Erziehende wollen wir das Recht schaffen, nach einer Teilzeitphase wieder in Vollzeit zurückzukehren.
Das sind drei große Projekte, die nach dem Mindestlohn noch anstehen. Die gesetzlichen Regelungen für diese Projekte sollen bis spätestens Ende 2015 umgesetzt werden. Das ist unser Plan.

Frage:

Wann beginnen Sie mit der Ausarbeitung der Vorhaben?

Antwort Thorsten Albrecht:

Im zweiten Halbjahr dieses Jahres werden wir mit Überlegungen und Gesprächen starten, der Gesetzgebungsprozess wird dann voraussichtlich im nächsten Jahr stattfinden.

Kurz-Kommentar von Edgar Schröder:

Für die Zeitarbeitsbranche wird es von zentraler Bedeutung sein, dass die beiden großen Verbände BAP und iGZ ihre Positionen untereinander gut abstimmen und strategisch wirkungsvoll in die vorbereitenden Gespräche mit dem BMAS sowie in das anschließende Gesetzgebungsverfahren einbringen.

Zu der gemeinsamen Lobbyarbeit siehe den Videomitschnitt der Podiumsdiskussion auf dem 8. ES-Unternehmerforum im April 2014, unter anderem mit Thomas Bäumer (BAP - Vizepräsident) und Werner Stolz (iGZ - Hauptgeschäftsführer) ÆÆ Link.