Neues Merkblatt für Leiharbeitnehmer – Stand April 2014

Das amtliche Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit (BA), das die Personaldienstleister zusammen mit dem Arbeitsvertrag den Zeitarbeitnehmern aushändigen müssen, wurde ab Seite 2 geändert.

Im Abschnitt C wurden die neuen Regelungen der Verordnung zur Lohnuntergrenze und die Mindeststundenentgelte vom 1. April 2014 bis zum 31. Dezember 2016 aufgenommen sowie weitere Regelungen zum Arbeitszeitkonto und zur Fälligkeit des Mindeststundenentgelts. Die übrigen Inhalte des Merkblatts wurden nicht geändert.

Unsere BV-Kunden können sich das neue BA-Merkblatt im Kundenbereich > Fachliteratur > Recht downloaden.