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| 09.01.2003 - Aktuelle Tarifinformation Abschluss eines Haustarifvertrages mit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA |
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Die Firma Prinz und Partner Gesellschaft zur Überlassung von Personal auf Zeit mbH hat in eigener Regie erfolgreich mit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA, Duisburg, einen Mantel-, Entgeltrahmen- und Entgelttarifvertrag abgeschlossen. Das Tarifwerk entspricht in seinen wesentlichen inhaltlichen Bausteinen den Haustarifverträgen, die in der Vergangenheit bereits mit der IG Metall NRW für die Zeitarbeit verhandelt wurden. Innerhalb des Tarifpaketes wird der Aspekt „Equal Pay“ unter dem Gesichtspunkt der Überlassungsdauer gestaffelt aufgegriffen. Ab dem 13. Monat werden 85 %, ab dem 25. Monat 90 % und ab dem 37. Monat 100 % des Entgeltes des vergleichbaren Arbeitnehmers des Entleiherbetriebes vergütet. Die Tarifverträge wurden bereits am 12.12.2002 unterzeichnet und sind zum 01.01.2003 in Kraft getreten. Die Übergangsvorschrift des § 19 AÜG gilt demzufolge für die unter diese Tarifverträge fallenden Arbeitsverhältnisse nicht. Wir haben die Tarifverträge für unsere Beratungsvertragskunden im Kundenlogin unter der Rubrik Tarifverträge eingestellt. |
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