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25.10.2007 Hinweise zu den iGZ-Tarifentgelterhöhungen
 

Die Mitgliederversammlung des iGZ hat am 19. Oktober dem Verhandlungsergebnis aus September 2007 zugestimmt.

>>> Link zu dem Verhandlungsergebnis <<<

Das Verhandlungsergebnis des iGZ/DGB enthält keine ausdrücklichen Regelungen zu den Tarifentgelten der Hauptstufe und Zusatzstufe.

Gemäß iGZ Entgeltrahmentarifvertrag vom 30. Mai 2006 gilt folgendes:  

 

ERTV Protokollnotiz Ziffer 8

Die Zusatzstufe gemäß Entgeltrahmentarifvertrag vom 29. Mai 2003 entfällt für alle Beschäftigten, die am 01. März 2005 noch keinen Anspruch auf die Zusatzstufe besitzen. Beschäftigte, die vor dem 01. März 2005 einen Anspruch auf die Zusatzstufe besitzen, behalten diesen tariflichen An­spruch. Das sich aus der Zusatzstufe ergebende Stundenentgelt richtet sich nach dem Entgelttarifvertrag vom 29. Mai 2003.

 

ERTV Entgeltrahmentarifvertrag Protokollnotiz Ziffer 10

Die Hauptstufe gemäß Entgeltrahmentarifvertrag vom 18. Februar 2005 entfällt für alle Beschäftigten, die am 01. Juli 2006 noch keinen Anspruch auf die Hauptstufe besitzen. Beschäftigte, die vor dem 01. Juli 2006 die Hauptstufe erreicht haben, behalten diesen tariflichen Anspruch.

 

Wenn Sie Zeitarbeitnehmer beschäftigen, bei denen das Entgelt gemäß der Hauptstufe oder Zusatzstufe gezahlt wird, sollten Sie bei der anstehenden Tarifentgelterhöhung folgendes beachten (Beispiel hier nur EG1 West, gilt gleichermaßen für EG2 bis EG9 sowie für die Entgelte Ost):

 

Beispiel EG1

Entgelt West
bis 31.10.2007

Entgelt West
ab 01.11.2007

Erläuterung

Eingangsstufe Entgelttabelle West aus 2006

 

7,00

 

7,21


3 %
Entgelterhöhung

Hauptstufe
Entgelttabelle West aus 2005

 

7,09


7,21

 


Tariferhöhung wird angerechnet

Hauptstufe ist hinfällig!!

Zusatzstufe
Entgelttabelle West aus 2005

 

7,30

 

7,30

Aufgrund des letzten Satzes der Protokollnotiz Ziffer 8 bleibt es für die EG1 bei 7,30 €.

 

Diese tabellarische Darstellung deckt sich mit dem uns übermittelten Statement des iGZ-Verbandsreferenten Martin Dreyer:

Wie sich aus den Entgelttabellen, die vollständiger Bestandteil des neuen iGZ-/DGB-Entgelttarifvertrages sind, ergibt, werden nur die Entgelte der Eingangsstufen erhöht. Diese Tariferhöhung wird auf höhere Entgelte, die aufgrund einer besitzstandswahrenden Einstufung in die Haupt- oder Zusatzstufe bestehen, angerechnet. Damit wird die Hauptstufe nach dem ersten Erhöhungsschritt am 01. November 2007 obsolet.

 

Beispiel: EG 1, Hauptstufe: 7,09 Euro (gem. Protokollnotiz Nr. 10 des iGZ-DGB-Entgelttarifvertrages). Ab 01. November 2007 erhöht sich das Entgelt auf 7,21 Euro.

 

Der unterschiedliche Wortlaut der von Ihnen erwähnten Protokollnotizen spricht übrigens nicht dagegen. Der Satz 3 der Protokollnotiz Nr. 8 des iGZ-DGB-Entgeltrahmentarifvertrages (Zusatzstufe) bringt zum Ausdruck, dass es zu keiner Erhöhung der Zusatzstufe kommen sollte, diese also praktisch „eingefroren“ wird. In der Protokollnotiz Nr. 10 des iGZ-/DGB-Entgeltrahmentarifvertrages musste das nicht geregelt werden, weil bei diesem Tarifabschluss keine tabellenwirksame Erhöhung vereinbart wurde.

 

Eine komplette Übersicht der Entgelte AMP/BZA/iGZ 2007 + 2008 finden Sie im Kundensektor unserer Website.

 >>> Link zur Übersicht <<<

 

 

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