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| 26.09.2007 | Mindestlöhne im Elektrohandwerk treten rückwirkend zum 01. September 2007 in Kraft! |
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![]() Im Bundesanzeiger Ausgabe Nr. 179 vom 22. September 2007 ist die Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages für die Elektrohandwerke veröffentlicht worden. Die Mindestlöhne gelten rückwirkend ab 01. September auch für Zeitarbeitnehmer, die in diesem Bereich tätig sind. Aktuell hatten wir bereits am 18.09.2007 berichtet: >> Mindestentgelte im Elektrohandwerk werden wieder allgemeinverbindlich! << Hier lesen Sie den Tarifvertrag: >> Tarifvertrag über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken << In einem ausführlichen Rundschreiben erhalten unsere Beratungsvertragskunden in den nächsten Tagen weiterführende Informationen zur o. g. Thematik. |
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03.09.2010
10.09.2010