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18.09.2007 Mindestentgelte im Elektrohandwerk werden wieder allgemeinverbindlich!
 

Der Tarifausschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sprach sich in seiner gestrigen Sitzung dafür aus, die bereits vereinbarten Tarife für die Beschäftigten der Elektro- und Informationstechnik für allgemeinverbindlich zu erklären.

Nach über vierjähriger Pause werden somit die Mindestentgelte im Elektrohandwerk rückwirkend ab 01. September 2007 wieder für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Die Allgemeinverbindlichkeit wird durch Bekanntgabe im nächsten Bundesanzeiger wirksam. Dann gelten die Mindestlöhne auch für Zeitarbeitnehmer, die in diesem Bereich tätig sind.

 

Die Mindestlöhne betragen:

an Arbeitsorten in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

7,70 Euro ab 01.09.2007
7,90 Euro ab 01.01.2008
8,05 Euro ab 01.01.2009
8,20 Euro ab 01.01.2010

 

an Arbeitsorten in den übrigen Bundesländern

9,20 Euro ab 01.09.2007
9,40 Euro ab 01.01.2008
9,55 Euro ab 01.01.2009
9,60 Euro ab 01.01.2010

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