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20.06.2007 Ausweitung des Entsendegesetzes auf weitere Branchen - Zeitarbeit umstritten!
 

Branchen, in denen für mehr als die Hälfte der Beschäftigten tarifliche Regelungen gelten und in denen ein flächendeckender Tarifvertrag existiert, will die Regierung auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufnehmen. Als Stichtag wird der 31. März 2008 genannt.

Anschließend soll zügig das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden. Die Ausweitung des Entsendegesetzes bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Als Kandidaten nannte Bundesarbeitsminister Müntefering das Bewachungsgewerbe, die Entsorgungsbranche (Abfallentsorgung), Postdienstleistungen und die Zeitarbeit.

Schon im Mai 2006 haben die Arbeitgeberverbände BZA und iGZ mit den DGB-Gewerkschaften einen Tarifvertrag über Mindestarbeitsbedingungen abgeschlossen, der für die alten Bundesländer zur Zeit einen Mindestlohn von 7,15 EUR/Std. vorsieht und ab 2008 auf 7,31 EUR/Std. steigt.

Dem Arbeitsminister Müntefering liegt seit vergangenem Jahr ein Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung vor. Die Tarifvertragsparteien argumentieren, dass dieser Tarifvertrag auf weit über 60 Prozent der mehr als 600.000 Zeitarbeitnehmer in Deutschland Anwendung finden würde und somit die Kriterien des Entsendegesetzes erfülle.

Die Zahlen über die Höhe der Tarifbindung werden vom Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) und dem Arbeitgeberverband AMP bezweifelt. Die Christlichen Gewerkschaften haben in der Zeitarbeitsbranche drei Flächentarifverträge und zahlreiche Haustarifverträge abgeschlossen.

Die Situation „konkurrierender Tarifverträge“ erfordert neue Vorgaben des Gesetzgebers, ehe auf Grundlage des erweiterten Entsendegesetzes eine Verordnung vom Arbeitsminister erlassen werden kann. Andernfalls drohen immense rechtliche Schwierigkeiten, wenn die verfassungsrechtlich geschützte Tariffreiheit per Verordnung ausgehebelt würde.

Gegenüber der Frankfurten Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) äußerte Thomas Hetz (Geschäftsführer des AMP):
„Die Politik hat kapiert, dass die Lage in der Zeitarbeit nicht so einfach ist.“ Aus seiner Sicht zeichne sich aus dem Kompromiss des Koalitionsausschusses ein „unklares Bild“ ab.

Laut F.A.Z. zeigte sich BZA-Präsident Volker Enkerts angesichts der wenig konkreten Formulierungen „völlig ratlos“.

Der heutige iGZ-Newsletter 21-2007 enthält folgende Kernaussage:

„Bundesarbeitsminister Müntefering sieht die Voraussetzungen der Zeitarbeitsbranche für die Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz als erfüllt an.“

Fazit:

„Der Kompromiss ist die Kunst, eine Torte so aufzuteilen, dass jeder glaubt, das größte Stück zu haben.“

(von Paul Henri Spaak, belgischer Politiker, 1899 – 1972)

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