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19.06.2007 Minimalkonsens beim Mindestlohn
 

Die Koalition hat sich beim Mindestlohn auf nachstehende Kompromisslösung verständigt:

  1. Über eine Ausweitung des Entsendegesetzes werden Lohnuntergrenzen in weiteren Branchen eingeführt. Bisher gibt es solche Begrenzungen nur im Baugewerbe und ab 01.07.2007 bei den Gebäudereinigern.
  2. Der SPD Vorsitzende Kurt Beck sagte, das Entsendegesetz solle auf solche Branchen ausgeweitet werden, die zu mindestens 50 Prozent tarifvertraglich organisiert seien.
  3. Für Branchen, in denen es keine tarifvertragliche Bindung gebe, sollten künftig über einen Ausschuss Anträge auf einen Mindestlohn gestellt werden können. Der Bundesarbeitsminister könne diese Position dann für allgemeinverbindlich erklären. Dem Ausschuss sollten Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie ein neutraler Vorsitzender mit Stimmrecht angehören.

Das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) soll demnach auf zehn bis zwölf Branchen ausgeweitet werden. In Branchen ohne Tarifbindung soll das Gesetz zur Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen angepasst und genutzt werden.

Das Verfahren „Ausweitung des AEntG auf das Gebäudereinigerhandwerk“ hat von der Aufnahme in den Koalitionsvertrag bis zum Inkrafttreten ca. 18 Monate gedauert.

Denkbar ist, dass nach der Sommerpause das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird und im Dezember 2007 im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Dann wäre ein Inkrafttreten des Mindestlohntarifvertrages für die Zeitarbeit zu Beginn des nächsten Jahres möglich.

Der Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit tritt somit zur Zeit noch nicht in Kraft.

Weitere Informationen zum Thema lesen Sie auf unserer Website  AÜG Spezial: Mindestlohn 

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