|
|||
| 19.06.2007 | Minimalkonsens beim Mindestlohn | ||
![]() Die Koalition hat sich beim Mindestlohn auf nachstehende Kompromisslösung verständigt:
Das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) soll demnach auf zehn bis zwölf Branchen ausgeweitet werden. In Branchen ohne Tarifbindung soll das Gesetz zur Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen angepasst und genutzt werden. Das Verfahren „Ausweitung des AEntG auf das Gebäudereinigerhandwerk“ hat von der Aufnahme in den Koalitionsvertrag bis zum Inkrafttreten ca. 18 Monate gedauert. Denkbar ist, dass nach der Sommerpause das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird und im Dezember 2007 im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Dann wäre ein Inkrafttreten des Mindestlohntarifvertrages für die Zeitarbeit zu Beginn des nächsten Jahres möglich. Der Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit tritt somit zur Zeit noch nicht in Kraft. Weitere Informationen zum Thema lesen Sie auf unserer Website AÜG Spezial: Mindestlohn |
|||
|
|||
03.09.2010
06.09.2010