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20.04.2007 Gibt es ein aktuelles Urteil über die fehlende Tariffähigkeit der CGZP?
 

Immer wieder werden Informationen gestreut – vor allem von Seiten der IG Metall und der iGZ –, dass zurzeit über die Tariffähigkeit des CGZP gerichtlich entschieden werde. Unter anderem habe das IG Metall Netzwerk „ZOOM“, so fasste Thomas Hetz, Hauptgeschäfts­führer des AMP in einem Telefonat mit ES zusammen, über ein Verfahren vor dem Arbeits­gericht Osnabrück berichtet. Diese Darstellung sei am 16. April auch auf personalorder.de veröffentlicht worden und habe zu Irritationen geführt, ob es ein neues Urteil zur Tarif­fähig­keit des CGZP gebe. Die iGZ sei sogar noch einen Schritt weitergegangen. So wurde ver­breitet, dass bereits ein Urteil gefallen sei, das dem CGZP die Tariffähigkeit abspricht.

 

Dies entspricht, so der AMP, jedoch nicht der Wahrheit. Der AMP spricht von einer gezielten Desinformation mit dem Ziel, den Wettbewerb zu verunsichern. Der Verband stellt klar, dass es sich bei der Entscheidung des Arbeitsgerichts Osnabrück weder um ein Urteil handele noch dass hier die fehlende Tariffähigkeit der CGZP festgestellt worden sei. Hierzu würde dem Arbeitsgericht Osnabrück auch die Zuständigkeit fehlen.

 

Vielmehr handele sich es bei dem Osnabrücker Verfahren um einen Aussetzungsbeschluss, mit dem das arbeitsgerichtliche Verfahren zwischen dem klagenden Arbeitnehmer und dem Zeitarbeitsunternehmen ausgesetzt wurde. Und zwar solange bis es einen Entscheid über die Tariffähigkeit der CGZP gebe. Dies macht allerdings, so der AMP, ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin notwendig, das von einer der Parteien beantragt werden muss. Ein solcher Antrag liege allerdings bislang nicht vor.

                                                            

Außerdem betont der AMP, dass in der Vergangenheit bereits zwei solcher Verfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin durchgeführt worden seien. Beide Mal musste die Gewerkschafts­seite ihre Anträge jedoch wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit zurücknehmen. Ein weiteres Verfahren sei seit Sommer 2006 vor dem Arbeitsgericht anhängig.

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