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| 06.03.2007 | Neuregelung der Pendlerpauschale Viel Wind um die erste Rechtsprechung |
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Das Niedersächsische Finanzgericht hält die Kürzung der Pendlerpauschale ab dem Jahr 2007 für verfassungswidrig. Diese Kürzung verstoße laut Finanzgericht gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot aus Artikel 3 des Grundgesetzes Das Urteil wurde vom Lohn- und Einkommensteuer Hilfe Ring Deutschland e.V. erstritten. Gegenstand des Verfahrens war die teilweise Ablehnung des Antrags auf Lohnsteuerermäßigung berufstätiger Eheleute. Jeder von ihnen pendelt in entgegen gesetzter Richtung 41 Kilometer beziehungsweise 54 Kilometer zur Arbeit. Sie beantragten daher laut Lohnsteuerhilfering die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte 2007 unter Berücksichtigung der gesamten Entfernung. Das Finanzamt gewährte den Angaben zufolge nur einen gekürzten Freibetrag und ließ sowohl bei der Ehefrau als auch beim Ehemann die Fahrtkosten für die ersten 20 Kilometer unberücksichtigt. Das Niedersächsische Finanzgericht hat den Rechtsstreit mit Vorlagebeschluss vom 27.02.2007 (Az. 8 K 549/06) nun dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt.
Das Bundesfinanzministerium reagiert sehr gelassen auf verfassungsrechtliche Zweifel seitens Niedersachsen. Ministeriumssprecher Torsten Albig sagte, dass „Niedersachsen für solche Einschätzungen bekannt sei“ und diese „in der Regel vom Bundesfinanzhof zurückgewiesen werden“.
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03.09.2010
06.09.2010