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14.02.2007 Neue Mindestentgelte in den Elektrohandwerken ab 1. März 2007 in Sicht!
 

1. Aktueller Sachstand

Nach nahezu vierjähriger Pause in Sachen allgemeinverbindlicher Mindestentgelte in den Elektrohandwerken könnte sich der Status in diesem Jahr wieder ändern!

Bereits am 22.09.2006 kamen die Vertreter von ZVEH und IG Metall zu neuen Verhandlungen über Mindestentgelte zusammen und erzielten einen Gesprächsstand, auf dessen Basis am 24.01.2007 die folgende Einigung über neue Mindestentgelte im Zeitraum 2007 - 2010 zustande kam:

7,70 Euro ab 01.03.2007
7,90 Euro ab 01.01.2008
8,05 Euro ab 01.01.2009
8,20 Euro ab 01.01.2010

an Arbeitsorten in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und von

9,20 Euro ab 01.03.2007
9,40 Euro ab 01.01.2008
9,55 Euro ab 01.01.2009
9,60 Euro ab 01.01.2010

an Arbeitsorten in den übrigen Bundesländern.

Neu ist die Zuordnung Berlins zum Geltungsbereich der Mindestentgelte der "neuen Bundesländer", denn bislang zählte Berlin immer als "altes Bundesland". Die übrigen Bestimmungen des Tarifvertrages blieben ansonsten unverändert.

Mit Ablauf der Erklärungsfrist am 09.02.2007 hat der ZVEH auch im Namen der IG Metall beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung gestellt.

Inwieweit der Tarifausschuss des BMWA den Antrag befürwortet, bleibt abzuwarten.

Vor vier Jahren wurden nur die ersten zwei Stufen des Mindestentgelttarifvertrags bestätigt und für allgemeinverbindlich erklärt.
Wir werden weiter über den Verlauf des Antragsverfahrens berichten.

2. Rückblende zum Tarifgeschehen in den Jahren 2002/2003

Der 4. Mindestentgelt-Tarifvertrag vom 25.02.2002 trat mit Veröffentlichung seiner Allgemeinverbindlicherklärung im Bundesanzeiger vom 25. Mai 2002 in Kraft. Allerdings erstreckte sich die AVE jedoch nur auf die beiden ersten Stufen des Vertrages bis einschließlich 30.04.2003, da für die beiden letzten Stufen des Abschlusses die Arbeitgeberseite im Tarifausschuss des (BMWA) eine AVE verweigert hatte. Daher wurde für diese Stufen am 04.12.2002 erneut ein Antrag auf AVE gestellt.

Dieser Antrag wurde am 17.03.2003 im Tarifausschuss des BMWA beraten und nach erneuter Beratung am 16.05.2003 infolge der unverändert ablehnenden Haltung der drei Arbeitgeber-Vertreter im insgesamt sechsköpfigen Tarifausschuss abgelehnt.

Nach Ablehnung durch den Tarifausschuss erfolgte der Antrag gemäß § 1 (3a) AEntG auf Erlass der Rechtsverordnung über zwingende Mindestlöhne durch den BMWA. Dieser Antrag wurde mit Schreiben des BMWA vom 25.07.2003 abgelehnt. Damit gibt es seit dem Auslaufen der AVE zum 30.04.2003 in Deutschland keine bundesweit geltenden elektrohandwerklichen Mindestentgelte mehr!


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