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| 14.02.2007 | Neue Mindestentgelte in den Elektrohandwerken ab 1. März 2007 in Sicht! | ||
1. Aktueller Sachstand Nach nahezu vierjähriger Pause in Sachen allgemeinverbindlicher Mindestentgelte in den Elektrohandwerken könnte sich der Status in diesem Jahr wieder ändern! Bereits am 22.09.2006 kamen die Vertreter von ZVEH und IG Metall zu neuen Verhandlungen über Mindestentgelte zusammen und erzielten einen Gesprächsstand, auf dessen Basis am 24.01.2007 die folgende Einigung über neue Mindestentgelte im Zeitraum 2007 - 2010 zustande kam: 7,70 Euro ab 01.03.2007 an Arbeitsorten in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und von 9,20 Euro ab 01.03.2007 an Arbeitsorten in den übrigen Bundesländern. Vor vier Jahren wurden nur die ersten zwei Stufen des Mindestentgelttarifvertrags bestätigt und für allgemeinverbindlich erklärt. 2. Rückblende zum Tarifgeschehen in den Jahren 2002/2003 Der 4. Mindestentgelt-Tarifvertrag vom 25.02.2002 trat mit Veröffentlichung seiner Allgemeinverbindlicherklärung im Bundesanzeiger vom 25. Mai 2002 in Kraft. Allerdings erstreckte sich die AVE jedoch nur auf die beiden ersten Stufen des Vertrages bis einschließlich 30.04.2003, da für die beiden letzten Stufen des Abschlusses die Arbeitgeberseite im Tarifausschuss des (BMWA) eine AVE verweigert hatte. Daher wurde für diese Stufen am 04.12.2002 erneut ein Antrag auf AVE gestellt. |
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03.09.2010
10.09.2010