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Zum 01.01.2007 wird der neue VBG-Gefahrtarif in Kraft treten. Dies hat das höchste Gremium der VBG, die Vertreterversammlung, gestern verabschiedet.
Die Verbände der Zeitarbeit haben in den letzten Jahren hierüber intensiv mit der VBG verhandelt und somit maßgeblichen Anteil an dieser für die Branche positiven Veränderung. Erstmals ab 2008 werden die Unternehmen nach dem neuen Gefahrtarif veranlagt. Es ist zu erwarten, dass die Beitragsbelastung für die Unternehmen der Zeitarbeit deutlich sinken wird.
Die wesentlichen Auswirkungen für die Unternehmen der Zeitarbeit:
- Es gibt eine Gefahrklasse „Beschäftigte in Dienstleistungsberufen sowie Stammpersonal“, z. B. Ingenieure, Techniker, medizinisches Personal, kaufmännisches Personal.
- Die Gefahrklasse beträgt hier 0,86.
- Alle übrigen Berufe kommen in eine zweite Gefahrklasse.
- Die Gefahrklasse für die gewerblichen Berufe sinkt von z. Z. 10,66 auf 8,54!
Die Neuerungen zum Gefahrtarif im Überblick:
- Im Gefahrtarif sind alle VBG-Mitgliedsunternehmen zu Gefahrengemeinschaften nach dem Branchenprinzip zusammengefasst.
- Die unterschiedlichen Gefährdungsrisiken der jeweiligen Branche spiegeln sich in unterschiedlichen Gefahrklassen wider.
- Die Gefahrklassen werden von der VBG ermittelt, indem den gezahlten Leistungen für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten die zu berücksichtigenden Arbeitsentgelte dieser Gefahrengemeinschaft gegenübergestellt werden.
- Die Gefahrklassen werden jährlich überprüft und im Abstand von maximal sechs Jahren den veränderten Risikoverhältnissen angepasst.
Der Zeitplan:
- Die Vertreterversammlung hat am 14.12.2006 dem neuen Gefahrtarif zugestimmt.
- Das Bundesversicherungsamt (BVA) muss den Gefahrtarif noch genehmigen, wovon in den nächsten Tagen auszugehen ist.
- Danach erfolgt die Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Alle Mitgliedsunternehmen erhalten mit dem Veranlagungsbescheid die Information, welcher Gefahrtarifstelle sie zukünftig angehören.
Weitere Informationen werden wir auf unserer Homepage im Kundenbereich einstellen. |