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12.05.2006 Bundessozialgericht weist Klage gegen BG-Monopol ab
Kein Verstoß gegen Europarecht
 

Unter dem Aktenzeichen B 2 U 34/05 R hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am 10.05.2006 eine Klage gegen das Monopol der gesetzlichen Unfallversicherungen abgewiesen. Das Gericht sah u. a. in den einschlägigen Regelungen des Europarechts keine Grundlage, um das öffentlich-rechtliche System der Berufsgenossenschaften abzuschaffen.

 

Eine Vorlage der Frage beim Europäischen Gerichtshof hielt das BSG für nicht erforderlich und auch einen Verstoß gegen das Grundgesetz konnte nicht festgestellt werden.

 

Das Urteil bestätigt die bisherige Rechtssprechung, denn das Gericht hatte zuletzt vor drei Jahren das System der gesetzlichen Unfallversicherung als europarechtskonform bezeichnet.

 

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