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29.03.2006 BZA und DGB-Tarifgemeinschaft erzielen Verhandlungsergebnis
 

Am 28. März 2006 haben BZA und DGB einen Änderungstarifvertrag abgeschlossen.

Der BZA veröffentlichte die nachstehende Information:

„Branchennews

Verhandlungen Tarifverträge BZA erfolgreich abgeschlossen

(29.03.06 bza)  Der Verhandlungsführer des BZA, Dieter Scheiff, und die Tarifverhandlungskommission haben am Dienstag, den 28.03.2006, folgendes Verhandlungsergebnis erzielt:

1.                   Die BZA-Tarifverträge in der Fassung des Verhandlungsergebnisses vom 16.12.2005 gelten bis zum 30.06.2006 weiter. Somit ergeben sich kurzfristig keine Änderungen für den Zeitraum vom 01.04.2006 bis 30.06.2006.

2.       Die Tarifentgelte erhöhen sich bezogen auf das Vorjahr zum 01.07.2006 um 2,5%. Das entspricht einer auf das Jahr 2006 bezogenen Erhöhung von 1,25%.

Mitarbeiter, die am 01.07.2006 sechs Monate oder länger ohne Unterbrechung beschäftigt sind, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 50,- €, die mit der Entgeltabrechnung für den Monat Juli ausgezahlt wird.

3.       Die Tarifentgelte Ost können ab dem 01.07.2006 um 13% reduziert werden. Das sind 2,5% mehr als vorgesehen. Gleichzeitig entfällt die Differenzierung „Ost/West“ im Land Berlin. Künftig gilt die Entgeltdifferenzierung für Gesamt-Berlin.

4.       Ab dem 01.07.2006 werden die Zuschläge (§ 4 ETV BZA) neu geregelt. Die Einsatzzulagen nach 3 und 6 Monaten wurden ersatzlos gestrichen. Künftig gibt es nur noch zwei Stufen und die Berechnung erfolgt nach Kalendermonaten. Die erste Stufe wird nach 9 Kalendermonaten in Höhe von 1,5% und die zweite Stufe nach 12 Kalendermonaten in Höhe von 3% fällig. Das bedeutet allein in der letzten Stufe eine Reduzierung des Zuschlages um 60% gegenüber der bestehenden Regelung.

5.       Der Anspruch des Mitarbeiters auf Verpflegungsmehraufwand (§ 8.5 MTV BZA) entfällt ab 01.07.2006 ersatzlos.

6.                   Das Verhandlungsergebnis tritt nach Ablauf der Erklärungsfrist am Freitag, den 28.04.2006, um 12.00 Uhr in Kraft, sofern kein Tarifpartner widersprochen hat.

Die Tarifvertragsparteien beabsichtigen im Interesse eines fairen Wettbewerbs, vor allem durch grenzüberschreitende Zeitarbeit nach Deutschland, einen Mindestlohntarifvertrag abzuschließen. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.“

Das Verhandlungsergebnis (Änderungstarifvertrag) ist im Kundenbereich "Tarifverträge" eingestellt.

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