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17.02.2006 EU-Parlament entschärft Dienstleistungsrichtlinie
 

Das EU-Parlament in Straßburg hat gestern mit Änderungen in zentralen Punkten die  umstrittene Dienstleistungsrichtlinie angenommen. Wesentliche Punkte sind die Streichung des Herkunftslandprinzips und die Ausklammerung zahlreicher Branchen, u. a. der Zeitarbeit!

In der Praxis bedeutet dies, dass ausländische Anbieter nach wie vor im Besitz einer deutschen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung sein müssen und den arbeitsrechtlichen Gegebenheiten in Deutschland unterliegen.

Die Bundesregierung begrüßte den Beschluss und sieht darin neue Chancen für deutsche Unternehmen, ihre Dienstleistung im Ausland anzubieten. Nach dem im Europaparlament erzielten Dienstleistungskompromiss will die Regierung nun den heimischen Arbeitsmarkt durch nationale Regelungen vor Lohndumping durch ausländische Dienstleister schützen.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Pressespiegel auf unserer Website.

 

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