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| 17.02.2006 | EU-Parlament entschärft Dienstleistungsrichtlinie | ||
![]() In der Praxis bedeutet dies, dass ausländische Anbieter nach wie vor im Besitz einer deutschen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung sein müssen und den arbeitsrechtlichen Gegebenheiten in Deutschland unterliegen. Die Bundesregierung begrüßte den Beschluss und sieht darin neue Chancen für deutsche Unternehmen, ihre Dienstleistung im Ausland anzubieten. Nach dem im Europaparlament erzielten Dienstleistungskompromiss will die Regierung nun den heimischen Arbeitsmarkt durch nationale Regelungen vor Lohndumping durch ausländische Dienstleister schützen. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Pressespiegel auf unserer Website. |
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03.09.2010
06.09.2010