Der morgige Verhandlungstermin im o. g. Verfahren musste kurzfristig abgesagt werden. Nach Auskunft des Bundesarbeitsgerichts ist neuer Termin am 28. März 2006.
Diesem sog. „Stuttgarter Verfahren“ der IG Metall (IGM) gegen die CGM wird im Vorfeld für die Zeitarbeitsbranche erhebliche Bedeutung zugemessen, nachdem vor dem Arbeitsgericht Berlin ein Beschlussverfahren gegen die CGZP und deren Mitgliedsgewerkschaften zur Feststellung der Tariffähigkeit eingeleitet wurde. Die CGM ist eine von sechs Mitgliedsgewerkschaften der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP). |