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24.08.2005 Zeitarbeit Handwerk Wolfsburg GmbH
Verdachstmoment bestätigt-Kundenbetriebe müssen 300 000 Euro zahlen!
 

Im Februar dieses Jahres hatte der Zoll in einer spektakulären Aktion die Geschäftsräume der Kreishandwerkerschaft durchsucht und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Kern der Ermittlungen steht die Tochtergesellschaft „Zeitarbeit Handwerk“, die möglicherweise seit Jahren illegal Zeitarbeitnehmer an Betriebe u. a. des Baugewerbes entliehen hat. Bekanntermaßen ist Arbeitnehmerüberlassung in das Baugewerbe grundsätzlich verboten.

Es war zu vermuten, dass die Kreishandwerkerschaft sich und ihren Mitgliedsbetrieben über die Tochtergesellschaft „Zeitarbeit Handwerk“ einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen wollte. Genau in diese Richtung gingen dann auch die weiteren Ermittlungen.

Ergebnis: Der wirtschaftliche Vorteil, den sich diese Betriebe durch die illegale Arbeitnehmerüberlassung erwirtschaftet haben, immerhin 300 000 Euro, muss zurückgezahlt werden. Inzwischen hat das Hauptzollamt Braunschweig dann auch an 30 Firmen aus Wolfsburg und Umgebung Bescheide verschickt.

Der Sprecher der Finanzkontrolle Schwarzarbeit teilte auf unsere Nachfrage zum Stand des Verfahrens mit:

„Die Ermittlungen sind abgeschlossen. Es laufen derzeit Fristen, in denen die Betroffenen ihre Stellungnahmen abgeben können. Es handelt sich hier um zwei getrennte Verfahren und zwar einerseits gegen die Kreishandwerkerschaft und andererseits gegen Betriebe, die sich Zeitarbeitnehmer entliehen haben. Die Verdachtsmomente hätten sich bestätigt.“

Offensichtlich wird den Kundenbetrieben die „Körperschaftseigenschaft“ der Kreishandwerkerschaft zu Gute gerechnet und sie daher davon ausgehen konnten, dass der Verleih ordnungsgemäß sei.

Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn es sich eindeutig um gemeinnützige Zeitarbeit handelt. Die Zeitarbeit Handwerk Wolfsburg GmbH erfüllt die dafür erforderlichen Voraussetzungen wohl offensichtlich nicht.

Einen aktuellen Pressebericht zum o. g. Verfahren finden Sie auf unserer Website „Pressespiegel“.

Anmerkung:

Unsere Berichterstattung über die kritischen Sachverhalte aus Wolfsburg (sh. oben) und Weserbergland (Bildungsträger des DGB) soll nicht den Eindruck erwecken, dass gemeinnützige Zeitarbeit grundsätzlich am Rande der Legalität agiert. Wir kennen eine Reihe von Institutionen, die für problembehaftete Arbeitnehmerprofile im wahrsten Sinn des Wortes „gemeinnützig“ auf Basis der Vereins-/Verbandsstatuten handeln und i. S. des „Fair Play“ nicht gegen Wettbewerbsregeln verstoßen.

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