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| 07.07.2005 | Befristete Arbeitsverträge mit älteren Arbeitnehmern EU-rechtswidrig!? Aktuelle Gesetzesänderungen zum TzBfG morgen im Bundesrat |
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![]() Aktuell wird ein Fall zu § 14 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Antonio Tizzano, kommt in seinem Gutachten zu folgendem Ergebnis: „Hartz-Gesetz ist offenkundig EU-rechtswidrig und verletzt sogar den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Europarechts“ Seiner Ansicht nach verletzt die Befristungsmöglichkeit für ältere Arbeitnehmer/innen und die Herabsetzung der Altersgrenze eine EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf aus dem Jahr 2000. Danach sei zwar nicht jede Ungleichbehandlung wegen des Alters ausgeschlossen. Die Reform des TzBfG verstoße jedoch gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so Tizzano, und weiter: ,da die Suche nach einer neuen Beschäftigung nur um den Preis des grundsätzlichen dauerhaften Ausschlusses von der Garantie des unbefristeten Arbeitsvertrages erleichtert werde.“ Der Rechtsstreit/ Zum Sachverhalt: Der Rechtsstreit wurde vom Arbeitsgericht München dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Im Verfahren hatte ein älterer Arbeitnehmer, angestellter Rechtsanwalt, seinen Arbeitgeber, eine Rechtsanwaltskanzlei, verklagt und seinen befristeten Arbeitsvertrag angefochten. Der Arbeitsvertrag sah nur wenige Arbeitsstunden pro Woche vor, die Befristungsklausel gem. § 14 Abs. 3 TzBfG war im Vertrag sehr ausführlich formuliert worden. Der angestellte Rechtsanwalt war in der Vergangenheit selbst öffentlich mehrfach gegen die Hartz.Gesetze aufgetreten. Sein Arbeitgeber, die Rechtsanwaltskanzlei, war selbst an der Formulierung der Gesetzesänderung beteiligt. Beide, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, stehen nicht nur in einer arbeitsvertraglichen Beziehung, sondern sind wohl auch miteinander befreundet. Die geringe Stundenzahl bewirkt einen niedrigen Streitwert, also niedrige Verfahrens-/Gerichtskosten. Die o. g. Konstellation führte zum Vorwurf der Bundesregierung, der Rechtsstreit sei konstruiert worden. Generalanwalt Tizzano bezeichnete diesen Vorwurf als keineswegs haltlos. Ergebnis/Empfehlung: Die Anträge oder Gutachten der Generalanwälte binden die Europarichter nicht, meist folgen sie ihnen aber. Kommen die Europarichter zu dem Ergebnis, § 14 Abs. 3 TzBfG ist EU-rechtswidrig, dann hat das zunächst nur Auswirkungen auf öffentlich rechtliche Arbeitgeber. Ein deutsches Arbeitsgericht prüft nur nach deutschem Recht. Für private Arbeitgeber sind unmittelbare Auswirkungen nicht zu befürchten. So lautet auch die Schlussfolgerung des Generalanwalts. Arbeitsverträge, die gem. § 14 Abs. 3 TzBfG befristet abgeschlossen wurden, sind rechtssicher. Handlungsbedarf besteht erst dann, wenn klar ist, ob und wie der deutsche Gesetzgeber auf das EuGH-Urteil reagiert. Aktuelles Gesetzgebungsverfahren zum TzBfG Mit der Schlagzeile „Deutschland bewegt sich. Für mehr Arbeit.“ wirbt die Bundesregierung und der Bundeskanzler für die Agenda 2010. Das Bundeskabinett hat zwischenzeitlich weiteren Maßnahmen zur Umsetzung der Reformen am Arbeitsmarkt zugestimmt. Nachstehend auszugsweise die Maßnahmen zu befristeten Arbeitsverhältnissen:
Die maßgebliche Altersgrenze war im Zuge der Hartz-Reformen von 58 auf 52 Jahre herabgesetzt worden.
Diesen beiden Änderungen zum Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) wird der Bundesrat in seiner morgigen Sitzung wohl zustimmen. Die Vorschau zur morgigen Plenarsitzung des Bundesrates finden Sie auf unserer Website „Pressespiegel“. Aktuelle Meldung von heute: „Razzia in Schlachthöfen“ Aktuellen Presseberichten zu Folge hat die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ im April 445 Betriebe der fleischverarbeitenden Industrie geprüft. Festgestellt wurden dabei 186 Verdachtsfälle für Gesetzesverstöße. Das teilte die Bundesregierung auf Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum „Sozialdumping durch osteuropäische Billigarbeiter“ mit. Bei den Gesetzesverstößen geht es um:
Mit dieser hoffentlich nur Zwischenbilanz wären wir wieder bei der Schlagzeile der Bundesregierung angelangt: „Deutschland bewegt sich“, zumindest was dieses Thema anbelangt. Wir werden weiter darüber berichten. |
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