|
|||
| 05.04.2005 | Altverfahren IG Metall / IG BAU ./. CGD hat keinerlei Auswirkungen auf Zeitarbeitstarifverträge mit der CGZP | ||
![]() In den letzten Tagen wurde mit Bezug auf das o. g. Altverfahren u. a. auch über weitere Rechtsstreite berichtet. Das Arbeitsgericht Gera hatte im Jahre 2002 entschieden, dass die Christlich Gewerkschaft Deutschlands (CGD) keine Gewerkschaft ist. Wir hatten über dieses Verfahren ausführlich berichtet mit unseren Aktuellen Info`s vom 09. und 13.05.2003. In unserem Newsletter 04/2004 heißt es dazu u. a.: „Die CGD löste sich zwischenzeitlich auf. Das Arbeitsgericht Gera hat daraufhin am 08. März 2004 das Verfahren eingestellt, da eine wesentliche Verfahrensbeteiligte (CGD) damit nicht mehr zur Verfügung stand. Die CGD war nicht Mitgliedsgewerkschaft des CGB und der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP). Bereits am 09. und 13.05.2003 hatten wir Sie zu diesem Verfahren entsprechend informiert. Unsere seinerzeit getroffene Aussage: Da die CGD nicht Mitgliedsgewerkschaft der Tarifgemeinschaft CGZP ist, wirkt sich der Vefahrensausgang nicht unmittelbar auf Tarifverhandlungen oder Tarifabschlüsse in der Zeitarbeitsbranche aus.“ Über das in der Öffentlichkeit ebenfalls sehr aufmerksam verfolgte sog. „Stuttgarter-Verfahren“ der IG Metall (IGM) gegen die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) wird das Bundesarbeitsgericht (BAG) demnächst entscheiden. Ob und welche Auswirkungen diese BAG-Entscheidung auf die mit der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge haben, bleibt abzuwarten. Auf unsere Nachfrage sind nach Auskunft des CGB vom 04. April 2005 z. Z. keine Verfahren gegen die CGZP anhängig. Von vielen Einzelklagen vor den Arbeitsgerichten, mit denen u. .a. auch die mit der CGZP geschlossenen Tarifwerke überprüft werden, ist dort ebenfalls nichts bekannt. Die CGM-NRW dazu: „Viel Lärm um NICHTS!“ |
|||
|
|||
03.09.2010
06.09.2010