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18.03.2005 iGZ – Mitgliederversammlung bestätigt die neuen Tarifentgelte
Grußwort des BMWA Wolfgang Clement
Statement der Ministerialrätin Dr. Rose Langer zur EU-Richtlinie
 

Am gestrigen Tage richtete der iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.)  in Köln den großen Bundeskongress 2005 aus. Im Mittelpunkt des internen Vormittagsprogramms stand die Vorstellung des neuen Entgelttarifvertrages.

Holger Piening, Leiter des Arbeitskreises Tarifpolitik, der auch gleichzeitig der Tarifkommission vorstand, die die Entgelttarifverhandlungen absolviert hatte, berichtete über die konträren Verhandlungszielsetzungen auf beiden Seiten der Tarifpartner. Der Vortrag reflektierte alle wesentlichen Kriterien, einschließlich der Auswertung der Mitgliederumfrage bzgl. der Tarifentgeltstrukturen.

Die lineare Erhöhung der Tarifentgelte in der Eingangsstufe um 2,2 Prozent (ab 01.03.05 in den alten und 01.07.05 in den neuen Bundesländern) ist für die Personaldienstleister in den Niedrigentgeltsektoren aufgrund der Marktgegebenheiten eine große Herausforderung. Herr Piening legte dar, dass es aufgrund der Gefechtslage keine Alternative gab.

Über die weiteren Einzelheiten des neuen Entgelttarifvertrages haben wir im Vorfeld umfassend berichtet. Die offizielle Vertragsversion finden Sie auf unserer Website unter der Rubrik Tarifentgelte.

Nachdem es aus dem Auditorium keine Rückfragen gab, erfolgte die  Abstimmung. Einstimmig wurde das Verhandlungsergebnis vom 18. Februar 2005   bestätigt. Folglich ist der neue Entgelttarifvertrag nunmehr rechtsgültig (siehe § 5 – Erklärungsfrist).  

 Wir halten folgende Passage des Grußwortes des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit Wolfgang Clement für bemerkenswert – Zitat:

„… Im Juni 2004 wurden fast 400.000 Arbeitnehmer von Zeitarbeitsunternehmen an Betriebe vermittelt, eine in der Bundesrepublik Deutschland bislang nie erreichte Zahl. Unser Ziel, durch mehr Zeitarbeit mehr Beschäftigte zu erschließen, ist also realistisch, auch wenn das Segment der Leiharbeit im Vergleich zur Gesamtzahl der sozialversichtungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer von fast 27 Millionen noch recht klein ist…

…Auch die Einführung eines Qualitätsmanagements und die Entwicklung von Weiterbildungskonzepten für die Beschäftigten in der Zeitarbeit sind geeignet, die Akzeptanz der Branche zu verbessern. Angesicht der demographischen Herausforderungen, mit denen wir zu tun haben, und der sich weiter entwickelnden Globalisierung ist die Qualifizierung der Arbeitnehmer eine der Schlüsselantworten.

Ich habe Ihnen in der Vergangenheit zugesagt, für Ihre Anliegen ein offenes Ohr zu haben und Ihre Vorschläge vorurteilsfrei zu prüfen. Dazu gehört auch, einen offenen Austausch zu europäischen Entwicklungen zu pflegen, etwa zur Richtlinie über Leiharbeit oder zur Dienstleistungsrichtlinie.

Wir werden nicht immer einer Meinung sein, aber die Entwicklung der letzen Jahre zeigt, dass ein besseres Wahrnehmen der unterschiedlichen Interessen, der Erwartungen und der Einschätzungen letztlich der Branche, aber auch dem Arbeitsmarkt zugute kommt…“

Das Grußwort war als Hand-Out Bestandteil der Tagungsmappe.

Frau Dr. Rose Langer, Leiterin des Referates Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitsvermittlung im BMWA, nahm zur Frage der viel diskutierten EU-Dienstleistungsrichtlinie wie folgt Stellung:

Das BMWA ist dem Grunde nach für die konsequente Umsetzung der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union.

Konkret für die deutsche Zeitarbeitsbranche bedeutet das:

Das BMWA strebt die Harmonisierung der Rahmenbedingungen für die Zeitarbeit in Europa an. Hierbei handele es sich um eine langfristige Perspektive. Bis dahin soll als Ausnahme vom Herkunftslandprinzip die deutsche AÜG-Erlaubnis als „ordnendes Prinzip“ für Wettbewerber aus den EU-Mitgliedstaaten zwingende Zugangsvoraussetzung für den deutschen Markt bleiben.

Über weitere Highlights des Bundeskongresses, insbesondere der engagierte Redevortrag des Prof. Dr. h. c. Lothar Späth, wird der Veranstalter seinerseits umfänglich berichten.

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